Wichtige Versicherungen beim bauen
Das Grundstück ist gekauft, der Bauvertrag ist unterschrieben, die Finanzierung steht und es kann endlich los gehen mit dem Hausbau? Viele Bauherren unterschätzen leider häufig das finanzielle Risiko durch mögliche Schäden während der Bauphase. Gemessen an den Gesamtkosten beim Hausbau fallen die Versicherungsprämien kaum ins Gewicht. Sie bieten aber die Gewähr dafür, auch im Schadensfall sein Vorhaben unverändert zu Ende führen zu können.
Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.
Das Warnschild „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten" befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung.
Wegen der unzureichenden Absicherung der Baustelle verletzen sich spielende Kinder; Sie werden haftpflichtig gemacht.
Ob Neubau, Umbau, Modernisierung oder Renovierung, als Bauherr haften Sie neben der Bauausführenden Firma und dem Architekten stets für die Sicherheit der Baustelle.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während des Baus für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Denn sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt, ohne zusätzliche Kosten für Sie, unberechtigte Ansprüche.
Bauwesen
Ihr Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung, falls seine Bauleistungen durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand zerstört oder beschädigt werden. Das Risiko tragen Sie als Bauherr nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Bauwesen-Versicherung für Bauherren ersetzt die entstandenen Schäden, gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
Versichert werden im Rahmen der Bauwesenversicherung Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmer gehen.
Die Bauwesenversicherung für Bauherren ersetzt die Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. - Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.
Feuerversicherung
Diese Versicherung schützt das Gebäude und die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen, Baustoffe während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung gegen Feuerschäden.
Nach Fertigstellung des Gebäudes geht diese Versicherung in die Wohngebäudeversicherung über. Aus diesem Grund wird sie kostenlos in die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen.
Wohngebäude
Das eigene Heim stellt ein beachtliches Sachvermögen dar. Damit das immer so bleibt, sollten Sie Ihr wachsendes Vermögen schützen. Mit der Gebäudeversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn es z. B. bei Ihnen gebrannt hat oder in Folge eines Rohrbruchs bei Ihnen alles unter Wasser steht.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer unabdingbar. Die Gebäudeversicherung ist in manchen Regionen gesetzlich vorgeschrieben, außerdem besteht das finanzierende Kreditinstitut auf diese Versicherung. In der Regel schützt die Wohngebäudeversicherung vor den Folgen von Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
Risikoleben
Die Risikolebensversicherung ist für Eigenheimbesitzer/Häuslebauer nicht nur sinnvoll, sondern wird auch von den Banken als Sicherheit für den Hypothekenkredit verlangt. Allerdings ist die von der Bank vermittelte Lebensversicherung im seltensten Fall eine günstige.
Mit einer Risikolebensversicherung wird das Todesfallrisiko finanziell abgesichert. Wenn die versicherte Person stirbt, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Im Erlebensfall wird bei Vertragsablauf - im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung - nichts ausbezahlt.

NEWS
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. In Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung sollen dann Gebäude wesentlich sparsamer im Energiebedarf sein.
Kunden werden von Baufirmen im Rahmen des rechtlich gerade noch Zulässigen systematisch benachteiligt – das ergibt die Prüfung von rund 200 Bauverträgen, die die Verbraucherzentrale jährlich durchführt. Im schlimmsten Fall kann die Unterschrift unter einen Bauvertrag die wirtschaftliche Existenz der Bauherren ruinieren. Die Verbraucherzentrale fordert daher bessere gesetzliche Regelungen zur Bauleistungsbeschreibung, zur Gestaltung der Abschlagszahlungen und zur Kundenabsicherung beim Konkurs eines Bauunternehmens.